Unsere Pflege

Ziel all unserer Bemühungen ist, das Wohlbefinden eines jeden Klienten unter seinen spezifischen Bedingungen zu verbessern. Hierzu zählt zum einen die vom jeweiligen Klienten gewünschte therapeutische Betreuung, zum anderen die persönliche Ansprache durch unser Personal. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass der Klient im Rahmen seiner Möglichkeiten so aktiv wie möglich bleibt.

Jede Leistung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah protokolliert. So wird unser Arbeitsaufwand gegenüber den Kostenträgern verdeutlicht. Ihnen gibt das Protokoll die Sicherheit, dass nur die Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden, die mit Ihnen abgesprochen sind.

Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Man unterscheidet in der Pflege 5 Grade, je nach der Schwere der Beeinträchtigung.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird seit 2017 neu definiert. Die Pflegebedürftigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit. Was kann der Betroffene noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Dies kommt allen Pflegebedürftigen entgegen, Demenzkranken genauso wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingeteilt. Von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1), bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).

Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu messen, werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es wird nicht wie nach der alten Methode die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird, sondern es werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.

▸ Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 - unter 27 Punkte).

▸ Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 - unter 47,5 Punkte).

▸ Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 - unter 70 Punkte).

▸ Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 - unter 90 Punkte).

▸ Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung (90 - 100 Punkte).

Die sechs Module gliedern sich wie folgt:

▸ Mobilität

Es geht darum zu prüfen, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung ihre Körperhaltung einnehmen und wechseln kann. Zu beurteilen sind hier Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination.

▸ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es sind die Aspekte Erkennen, Entscheiden und  Steuern zu beurteilen. Auch die Auswirkung von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen sind zu berücksichtigen.

▸ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Im Mittelpunkt steht die Beurteilung, in wie weit eine Person ihr Verhalten ohne Unterstützung selbst steuern kann. Betrachtet werden insbesondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die Unterstützung erfordern.  Im Fokus stehen der Abbau von psychischen Spannungen, Impulssteuerung, Förderung positiver Emotionen durch Aussprache oder körperliche Berührung.

▸ Selbstversorgung

Bewertet wird die Fähigkeit der selbständigen Grundpflege (Körperpflege, Nahrung, Toilettengang). Besondere Aspekte der Sondernahrung und evtl. Inkontinenz werden mit einbezogen.  

▸ Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten

Es wird der selbständige Umgang mit  ärztlich angeordneten Maßnahmen (Medikamente, Injektionen, BZ-Messung (Blutzucker), RR-Messungen (Blutdruck) und evtl. Begleitung bei Arztbesuchen / Physiotherapie etc.  begutachtet.   Weiterhin werden Pflegefachaufgaben mit einbezogen (Katheter setzen, Darmausgang reinigen, etc.)  Bei allen bewerteten Kriterien ist anzugeben, wie häufig andere Personen bei der jeweiligen Aktivität helfen müssen.

▸ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es wird bewertet, ob der Bewohner alltägliche Aktivitäten, Kontaktpflege und Beschäftigungen im näheren sowie äußeren Umfeld praktisch selbständig durchführen kann.

Unser Pflegeverständnis basiert auf einer ganzheitlichen Sicht der Klienten und orientiert sich an dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel  "Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDLs)". Im Mittelpunkt des Pflegemodells von Monika Krohwinkel steht eine an den Bedürfnissen und Wünschen der Klienten ausgerichtete Pflege und Betreuung. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei das Erhalten, das Fördern bzw. das Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der Klienten.

Unser Angebot

▸ Behandlungspflege

Ihr Hausarzt hat die Möglichkeit, für Sie erforderliche Unterstützungen per Verordnung einem Pflegedienst in Auftrag zu geben, um den Heilungsprozess verschiedener Erkrankungen zu sichern, den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder gar zu vermeiden. Bei derartigen Notwendigkeiten unterstützen wir Sie gern.

Mögliche Leistungen können beispielsweise sein:

  • Medikamentengabe, Medikamente richten (z. B. Wochenbox)
  • Kompressionsstrümpfe/-Strumpfhosen an- und ausziehen
  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • Blutdruck-, Blutzuckerkontrolle
  • Injektionen s.c + i.m
  • Inhalation
  • Überprüfen und versorgen von Drainagen
  • PEG Versorgung
  • Katheterversorgung
  • Stomabehandlung
  • Absaugen
  • Verbandswechsel, Dekubitusbehandlung
  • Trachealkanüle ( Wechsel und Pflege), absaugen

Ihre zuständige Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen und bei tatsächlichem Bedarf die vollständigen Kosten für diese Leistungen.

▸ Häusliche Pflege

Wenn Ihnen Ihre Pflegeversicherung (z. B. AOK, BKK etc.) bereits Leistungen gemäß Pflegeversicherungsgesetz zuerkannt hat, können Sie im Rahmen der finanziellen Vorgaben Pflegeleistungen binden. Hierfür gibt es verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, bei denen wir unterstützen können.

Beispiele der Hilfestellung können sein:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Unterstützung bei der Ausscheidung
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes/ Bett richten
  • Lagern/ Mobilisation
  • Haare waschen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Reinigen der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Vorratseinkauf
  • Besorgung
  • Kochen einer Hauptmahlzeit
  • Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit
  • Erstbesuch
  • Pflegeberatungseinsatz §37.3 für Pflegestufe 1-3

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern, was diesbezüglich für Möglichkeiten bestehen.

▸ Haushaltshilfe

Bei Ihnen liegt noch kein Pflegegrad vor? Sie benötigen dennoch Unterstützung bei verschiedenen Verrichtungen im Alltag, zum Beispiel bei der Hauswirtschaft?
Dies bieten wir Ihnen als Pflegedienst über "Privatleistungen" gerne an . Die Kosten können nach Prüfung vom Sozialamt übernommen werden.

▸ Soziale Beratung

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in sozialen Fragen und helfen Ihnen, Anträge bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt zu stellen.

Kostenlose Beratung Von Angehörigen und Betroffenen

  • Zu allgemeinen Problemen der Pflege
  • Zur Pflegeversicherung
  • Zu Kostenträgern

bei der Antragstellung bei dem jeweiligen Kostenträger.

Unsere Kontaktpunkte sind

  • Ergo- und Physiotherapeuten
  • Wohnungsgesellschaften/Pflegeeinrichtungen
  • Pflege- und Krankenkassen
  • Ärztehäuser und Arztpraxen
  • Sozialamt
  • Wohnungsgesellschaften
  • Kurzzeitpflegen
  • Krankenhäuser
  • Apotheken und Sanitätshäuser
  • Betreuungsvereine/Berufsbetreuer

▸ Zusatzleistungen

In unseren zahlreichen Einrichtungen bieten wir Ihnen z. B. an:

  • Besuch und Begleitdienste
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hilfe bei Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei Antragstellung (z. B. Pflegestufe, Befreiungsanträge)
  • Hilfe bei Anpassung des Wohnumfeldes
  • Über weitere individuelle Leistungen sprechen Sie gerne mit unserem kompetenten Pflegeteam

▸ Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Dies sind Leistungen, die von der Pflegekasse für Pflegebedürftige in allen Pflegegraden bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 125,00€ übernommen werden.

Dies beinhaltet folgende Leistungen*:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Einkäufe, Fahrdienste etc.)
  • Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z.B. Begleitung bei Arztbesuchen etc.)
  • Beschäftigungen (z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele etc.)
  • Angebote der Beschäftigung und Aktivierung (z.B. Seniorensportgruppe)

 

▸ Betreuungsmaßnahmen gemäß § 36 SGB XI

Dies sind Leistungen, die Pflegebedürftige mit Anspruch auf Pflegegeld bis zur Sachleistungshöchstgrenze in Anspruch nehmen können. Hierbei wird der verbrauchte Anteil der Sachleistungen prozentual vom Pflegegeld abgezogen.

Folgende Betreuungsmaßnahmen können in Anspruch genommen werden:

Körperbezogene Maßnahmen*:

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Ausscheidungen

Hilfe bei der Haushaltsführung*:

  • Einkaufen
  • Wäscheservice
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Aufräum- und Reinigungsarbeiten

Pflegerische Maßnahmen*:

  • Aktivitäten im häuslichen Umfeld
  • Begleitung im Alltag
  • Hilfe bei der Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung

 

*Dies ist keine abschließende Aufzählung.

▸ Krankenhausvermeidungspflege gem. § 37 SGB V

Zur Verkürzung bzw. Vermeidung von Krankenhausaufenthalten stehen wir Ihnen gerne pflegerisch in der Häuslichkeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Genesung oder hauswirtschaftlich in ihrem alltäglichen Ablauf. Somit können längere Krankenhausaufenthalte vermieden werden und Ihrer Genesung in der Häuslichkeit steht nichts im Wege.

Voraussetzung hierbei ist, ein bestehendes Versicherungsverhältnis zu einer gesetzlichen Krankenkasse.

▸ Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI

Egal ob Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, auch Sie als pflegender Angehöriger benötigen eine Auszeit. Sie entscheiden wann Sie uns brauchen und wir unterstützen Sie nach Ihren Bedürfnissen.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Pflegeperson den Pflegebedürftigen mind. 6 Monate vor der erstmaligen Inanspruchnahme in der Häuslichkeit gepflegt haben.

Zu unseren Angeboten beraten wir gerne persönlich und individuell.

▸ Begegnungsstätte

In unserer Begegnungsstätte sind Sie herzlich eingeladen in gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen sich auszutauschen, aktiv an unseren sportlichen Aktivitäten oder an eine Runde Rommé beim Spielenachmittag teilzunehmen.

  • Montagsnachmittag: Spielenachmittag (ab 14.00 Uhr)
  • Mittwochsvormittag: Gymnastikgruppe (09.00 bis 10.00 Uhr)
  • Mittwochsnachmittag: gemütliche Kaffeerunde (ab 14.00 Uhr)

Gern begleiten wir Sie auch zu Veranstaltungen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Aushang direkt neben der Begegnungsstätte oder im Veranstaltungskalender.

Darüber hinaus finden Vorträge durch Apotherker/innen statt.

Die Räumlichkeiten der Begegnungsstätte stehen Ihnen auch für private Familienfeiern zur Verfügung.