▸ Behandlungspflege
Ihr Hausarzt hat die Möglichkeit, für Sie erforderliche Unterstützungen per Verordnung einem Pflegedienst in Auftrag zu geben, um den Heilungsprozess verschiedener Erkrankungen zu sichern, den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder gar zu vermeiden. Bei derartigen Notwendigkeiten unterstützen wir Sie gern.
Mögliche Leistungen können beispielsweise sein:
- Medikamentengabe, Medikamente richten (z. B. Wochenbox)
- Kompressionsstrümpfe/-Strumpfhosen an- und ausziehen
- Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
- Blutdruck-, Blutzuckerkontrolle
- Injektionen s.c + i.m
- Inhalation
- Überprüfen und versorgen von Drainagen
- PEG Versorgung
- Katheterversorgung
- Stomabehandlung
- Absaugen
- Verbandswechsel, Dekubitusbehandlung
- Trachealkanüle ( Wechsel und Pflege), absaugen
Ihre zuständige Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen und bei tatsächlichem Bedarf die vollständigen Kosten für diese Leistungen.
▸ Häusliche Pflege
Wenn Ihnen Ihre Pflegeversicherung (z. B. AOK, BKK etc.) bereits Leistungen gemäß Pflegeversicherungsgesetz zuerkannt hat, können Sie im Rahmen der finanziellen Vorgaben Pflegeleistungen binden. Hierfür gibt es verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, bei denen wir unterstützen können.
Beispiele der Hilfestellung können sein:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Ausscheidung
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes/ Bett richten
- Lagern/ Mobilisation
- Haare waschen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
- Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Begleitung bei Aktivitäten
- Reinigen der Wohnung
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Wechseln der Bettwäsche
- Vorratseinkauf
- Besorgung
- Kochen einer Hauptmahlzeit
- Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit
- Erstbesuch
- Pflegeberatungseinsatz §37.3 für Pflegestufe 1-3
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern, was diesbezüglich für Möglichkeiten bestehen.
▸ Haushaltshilfe
Bei Ihnen liegt noch kein Pflegegrad vor? Sie benötigen dennoch Unterstützung bei verschiedenen Verrichtungen im Alltag, zum Beispiel bei der Hauswirtschaft?
Dies bieten wir Ihnen als Pflegedienst über "Privatleistungen" gerne an . Die Kosten können nach Prüfung vom Sozialamt übernommen werden.
▸ Soziale Beratung
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in sozialen Fragen und helfen Ihnen, Anträge bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt zu stellen.
Kostenlose Beratung Von Angehörigen und Betroffenen
- Zu allgemeinen Problemen der Pflege
- Zur Pflegeversicherung
- Zu Kostenträgern
bei der Antragstellung bei dem jeweiligen Kostenträger.
Unsere Kontaktpunkte sind
- Ergo- und Physiotherapeuten
- Wohnungsgesellschaften/Pflegeeinrichtungen
- Pflege- und Krankenkassen
- Ärztehäuser und Arztpraxen
- Sozialamt
- Wohnungsgesellschaften
- Kurzzeitpflegen
- Krankenhäuser
- Apotheken und Sanitätshäuser
- Betreuungsvereine/Berufsbetreuer
▸ Zusatzleistungen
In unseren zahlreichen Einrichtungen bieten wir Ihnen z. B. an:
- Besuch und Begleitdienste
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Hilfe bei Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln
- Unterstützung bei Behördengängen
- Unterstützung bei Antragstellung (z. B. Pflegestufe, Befreiungsanträge)
- Hilfe bei Anpassung des Wohnumfeldes
- Über weitere individuelle Leistungen sprechen Sie gerne mit unserem kompetenten Pflegeteam
▸ Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Dies sind Leistungen, die von der Pflegekasse für Pflegebedürftige in allen Pflegegraden bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 125,00€ übernommen werden.
Dies beinhaltet folgende Leistungen*:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Verhinderungspflege
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Einkäufe, Fahrdienste etc.)
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z.B. Begleitung bei Arztbesuchen etc.)
- Beschäftigungen (z.B. Lesen, Gesellschaftsspiele etc.)
- Angebote der Beschäftigung und Aktivierung (z.B. Seniorensportgruppe)
▸ Betreuungsmaßnahmen gemäß § 36 SGB XI
Dies sind Leistungen, die Pflegebedürftige mit Anspruch auf Pflegegeld bis zur Sachleistungshöchstgrenze in Anspruch nehmen können. Hierbei wird der verbrauchte Anteil der Sachleistungen prozentual vom Pflegegeld abgezogen.
Folgende Betreuungsmaßnahmen können in Anspruch genommen werden:
Körperbezogene Maßnahmen*:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- Ausscheidungen
Hilfe bei der Haushaltsführung*:
- Einkaufen
- Wäscheservice
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten
Pflegerische Maßnahmen*:
- Aktivitäten im häuslichen Umfeld
- Begleitung im Alltag
- Hilfe bei der Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigung
*Dies ist keine abschließende Aufzählung.
▸ Krankenhausvermeidungspflege gem. § 37 SGB V
Zur Verkürzung bzw. Vermeidung von Krankenhausaufenthalten stehen wir Ihnen gerne pflegerisch in der Häuslichkeit zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Genesung oder hauswirtschaftlich in ihrem alltäglichen Ablauf. Somit können längere Krankenhausaufenthalte vermieden werden und Ihrer Genesung in der Häuslichkeit steht nichts im Wege.
Voraussetzung hierbei ist, ein bestehendes Versicherungsverhältnis zu einer gesetzlichen Krankenkasse.
▸ Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI
Egal ob Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, auch Sie als pflegender Angehöriger benötigen eine Auszeit. Sie entscheiden wann Sie uns brauchen und wir unterstützen Sie nach Ihren Bedürfnissen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Pflegeperson den Pflegebedürftigen mind. 6 Monate vor der erstmaligen Inanspruchnahme in der Häuslichkeit gepflegt haben.
Zu unseren Angeboten beraten wir gerne persönlich und individuell.
▸ Begegnungsstätte
In unserer Begegnungsstätte sind Sie herzlich eingeladen in gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen sich auszutauschen, aktiv an unseren sportlichen Aktivitäten oder an eine Runde Rommé beim Spielenachmittag teilzunehmen.
- Montagsnachmittag: Spielenachmittag (ab 14.00 Uhr)
- Mittwochsvormittag: Gymnastikgruppe (09.00 bis 10.00 Uhr)
- Mittwochsnachmittag: gemütliche Kaffeerunde (ab 14.00 Uhr)
Gern begleiten wir Sie auch zu Veranstaltungen. Informationen hierzu finden Sie in unserem Aushang direkt neben der Begegnungsstätte oder im Veranstaltungskalender.
Darüber hinaus finden Vorträge durch Apotherker/innen statt.
Die Räumlichkeiten der Begegnungsstätte stehen Ihnen auch für private Familienfeiern zur Verfügung.